Ein Vorsorgevertrag regelt Ihre Beerdigung bereits zu Lebzeiten. Die meisten Vorsorgeverträge beinhalten auch eine finanzielle Absicherung der Bestattungskosten. Dieses hält damit Ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen schriftlich fest. Zwar ist es keine alltägliche Aufgabe über das Ende nachzudenken, es kann aber ein Vorteil sein, alles bereits frühzeitig festzulegen. Das bedeutet eine große Erleichterung für Ihre Angehörigen. Diese müssen sich in der Trauer nicht mit organisatorischen Dingen beschäftigen und sind bei finanziellen Engpässen nicht auf fremde Hilfe angewiesen.
Mit einem Vorsorgevertrag können Sie alle Details Ihrer Bestattung regeln. Unter anderem können Sie festlegen, welche Bestattungs- und Grabart gewählt werden soll. Auch der Friedhof, auf dem Sie bestattet werden möchten, kann bestimmt werden. Das Dokument kann ebenfalls die Gestaltung der Trauerfeier und des Grabmals beinhalten. Auch die gewünschte Grabpflege, etwa eine Dauergrabpflege, können Sie bereits festlegen. Nicht alle Details der Bestattung müssen zwingend festgelegt werden. Alle Inhalte des Vorsorgevertrags können natürlich verändert werden, wenn Sie sich als Vorsorgender für etwas anderes entscheiden.
Eine Bestattungsvorsorge ist vor allem wichtig, wenn Sie sich eine Feuerbestattung, eine Baumbestattung oder eine Seebestattung wünschen. In diesen Fällen sind bestimmte Verfügungen sehr hilfreich, um Ihren Willen eindeutig zu dokumentieren. Dies gilt ebenso bei anonymen Beisetzungen. Außerdem stellt sich für Ihre Angehörigen nicht das Problem, über Ihre Wünsche zu spekulieren. Im Todesfall müssen diese nur den Bestatter benachrichtigen. Dieser regelt die Bestattung dann in Ihrem Sinne. In Ergänzung zum Vorsorgevertrag können Sie auch eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht unterschreiben, mit der Sie im Ernstfall Behandlungsmethoden im Krankenhaus festlegen bzw. einen Bevollmächtigten bestimmen.