Feuerbestattung

Feuerbestattung bedeutet die Kremierung, also die Verbrennung, eines/einer Verstorbenen in einem Sarg in einem Krematorium und anschließend wird die Asche in einer Urne beigesetzt.

Der Anteil der Feuerbestattung in Deutschland liegt bei über 60 % aller Beisetzungen. Die deutlich höheren Friedhofsgebühren für Erdgrabstätten im Vergleich zu den Urnengrabstätten haben in den letzten Jahrzehnten zu einer starken Zunahme der Feuerbestattungen geführt. Auf der anderen Seite spielen aber auch hygienische und ästhetische Überlegungen eine Rolle, wonach manche die Feuerbestattung im Gegensatz zur Erdbestattung, aufgrund der Verwesung der Verstorbenen Person, als die saubere Bestattungsart ansehen.

Die Verstorbene Person wird bei der Feuerbestattung mitsamt des Sarges in einem Krematorium verbrannt, eine Feuerbestattung unter freiem Himmel ist in Deutschland gesetzlich verboten. Für die Feuerbesattung in Deutschland werden Särge aus Holz verwende. Die Krematorien in Deutschland verfügen über Ofensysteme, die eine umweltschonende und für die Mitarbeiter sichere Kremation erlauben.
Die eindeutige Zuordnung der Asche wird durch einen Schamottestein, welcher mit einer einmalig vergebenen Nummer versehen auf oder in den Sarg gelegt wird, gewährleistet.

Für die Beisetzung der Asche von Verstorbenen Personen gibt es in Deutschland zahlreiche Formen. Trotz ständiger Diskussionen gibt es in Deutschland die gesetzliche Pflicht zur Beisetzung der Asche auf einem Friedhof. So wird hier als letzte Ruhestätte die Beisetzung in einem Grab oder in einer Urnenwand (Kolumbarium) ausgewählt. Es besteht die Möglichkeit die Asche mit einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich von Bäumen beizusetzen. Hier handelt es sich um ausgewiesene und geschützte Baumbestände (Friedwald und Ruheforst).

  • Urnen-Reihengrab:
    In dieser Grabstätte kann nur eine Urne beigesetzt werden. Nach Ablauf der Ruhefrist ist ein Neukauf nicht möglich.
  • Urnen-Wahlgrab:
    Hier können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Diese Grabstätte bleibt im Familienbesitz, bis auf das Nutzungsrecht verzichtet wird.
  • Erdbestattungs-Wahlgrab:
    Wie schon oben erwähnt ist es möglich in einem Erdbestattungs-Wahlgrab bis zu 4 Urnen beizusetzen.
  • Anonymes Urnengrab:
    Hierbei handelt es sich um eine Rasenfläche, wo die Urnen unter Ausschluss der Öffentlichkeit in aller Stille beigesetzt werden.
  • Wiesengrab:
    Hier können zwei Urnen beigesetzt werden, im Gegensatz zum anonymen Urnengrab dürfen die Angehörigen bei der Beisetzung anwesend sein, und es darf eine Namensplatte angefertigt werden, die in die Erde eingelassen werden muss. Die Grabpflege wird von der Stadt übernommen.
  • Friedwald/Ruheforst/Friedhain:
    Inzwischen wurden in Deutschland zahlreiche Friedwälder bzw. Ruheforste angelegt. Hier kann man wählen, ob man die Beisetzung innerhalb des entsprechenden Waldgebiets an einem Gemeinschaftsbaum wünscht oder ob man einen Familienbaum erwerben möchte. Seit 2013 gibt es in Meerbusch-Osterath den „Friedhain“. Auf einem Wiesengelände des Friedhofes wurden Ahornbäume, Buchen und Eichen gepflanzt. Die sog. Baumgräber sind für jeweils 2 Urnen. Diese müssen biologisch abbaubar sein. An einem zentralen Gedenkplatz ist es möglich, Namenstafeln durch einen Steinmetz anbringen zu lassen.
  • Verstreuung:
    Diese besondere Art der Beisetzung muss man zu Lebzeiten handschriftlich festgelegt haben. Familienangehörige können Verstreuungen nicht bestimmen. Die Verstreuung der Asche erfolgt auf einem innerhalb des Friedhofs angelegten Streufeld. Angehörige dürfen anwesend sein. Verstreuungen können auch in den Niederlanden vorgenommen werden.