Erdbestattung

Eine Erdbestattung ist in Deutschland immer noch die üblichste Bestattungsform, vor allem die traditionellste. Dabei wird der Verstorbene in einem Sarg aus Kiefer, Eiche, Esche oder anderen Holzarten in der Erde beigesetzt, üblicherweise auf einem Friedhof.

Vor der eigentlichen Erdbestattung, also dem Beisetzen des Sarges in der Erde, findet häufig eine Trauerfeier in einer Kirche oder Kapelle statt.

Bei der Trauerfeier nehmen die Angehörigen Abschied, üblicherweise begleitet von Musik und ein/e Pastor/in oder ein weltlicher Redner hält eine Traueransprache.

Je nach Absprache mit der Familie bzw. den nächsten Angehörigen werden noch einmal Stationen im Leben des/der Verstorbenen mit besonderer Bedeutung benannt und an persönliche Eigenheiten erinnert.

Im Anschluss an die Trauerfeier erfolgt – entweder im engsten Kreis der Familie und der Freunde oder auch in Anwesenheit einer größeren Trauergemeinde – die Beisetzung, bei der der Sarg ins offene Grab gelassen wird. In Abwesenheit der Hinterbliebenen wird das Grab dann geschlossen. Nach einiger Zeit können der Grabstein oder eine Grabplatte gesetzt und eine Grabbepflanzung vorgenommen werden. Auch bei diesen Schritten unterstützen wir Sie gern.

Für die Hinterbliebenen hat die Erdbestattung den Vorteil, dass sie einen konkreten Platz zur Trauer und zum späteren Gedenken haben und sich so dem Verstorbenen nah fühlen können.

Haben Sie sich für eine Erdbestattung entschieden, finden Sie bei uns eine große Auswahl an Särgen in den verschiedensten Ausführungen, von schlichten bis zu aufwendigen, von klassischen bis zu modernen Modellen.

  • Reihengrab:
    Hierbei handelt es sich um eine Grabstätte, in der nur eine Person beigesetzt werden kann. Die Ruhefrist ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. In Meerbusch beträgt diese 25 Jahre. Nach Ablauf der Ruhefrist kann diese Grabstätte nicht wieder neu erworben werden.
  • Wahlgrab:
    Die Lage dieser Grabstätte ist, sofern es die Örtlichkeit erlaubt, auf dem Friedhof frei wählbar. In einem Einzelwahlgrab kann eine Erdbestattung und zusätzlich zwei Urnenbeisetzungen stattfinden. In einem zweistelligen Wahlgrab können zwei Erdbestattungen stattfinden, und zusätzlich können dort vier Urnen beigesetzt werden. Nach Ablauf der Ruhefrist, diese beträgt ebenfalls 25 Jahre, ist es möglich diese Grabstätte neu aufzukaufen. So bleiben Wahlgräber häufig über Jahrzehnte im Familienbesitz.
  • Anonymgrab:
    Hierbei handelt es sich um eine Rasenfläche, wo Erdbestattungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Die Einsegnung der Grabstätte und des Sarges durch einen Priester ist jedoch möglich. Die Grabstätten erhalten keine Bezeichnung. Entsprechende Namenslisten mit den jeweiligen Beisetzungspositionen werden beim Friedhofsamt geführt.
  • Wiesengrab:
    Diese Grabart ist eine sehr gute Alternative zu den Anonymgräbern. Angehörige dürfen bei der Beerdigung anwesend sein und die Grabstätte darf mit einem Grabstein oder einer Namensplatte gekennzeichnet werden. Der Erwerb ist für eine oder mehrere Personen zulässig und das Grab bleibt im Familienbesitz, bis auf die Verlängerung des Nutzungsrechts verzichtet wird.